Zuzahlung Zahnersatz
Der Gesetzgeber sieht beim Zahnersatz vor, dass sich die Versicherten durch Zuzahlungen an den Kosten des Ersatzes und der Behandlung beteiligen. Wenn Sie also einen oder gar mehrere Zähne gezogen bekommen haben und nun Zahnersatz benötigen, könnten Sie sich schnell mit einem hohen Kostenfaktor konfrontiert sehen: Ihrer Zuzahlung für den Zahnersatz.
Natürlich sollte es Ihr Ziel sein, den Zahnersatz ohne Zuzahlung oder zumindest mit einem möglichst geringen Eigenanteil zu erhalten.
Wie hoch die Zuzahlung bei Zahnersatz für den Einzelnen ausfällt, hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen. Generell gilt: Je nachdem, welche Form des Zahnersatzes notwendig ist, desto teurer ist die Behandlung und dementsprechend höher ist logischerweise die Zuzahlung, die Sie als Betroffener zu leisten haben.
Folglich sollten Sie sich frühzeitig über die Regelungen Ihrer jeweiligen Krankenkasse zum Thema Zuzahlungen informieren und gegebenenfalls über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken.
Zuzahlung Zahnersatz Krankenkasse
Auch die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten des Zahnersatzes ihres jeweiligen Kunden zu beteiligen. Hierfür sieht der Gesetzgeber prozentuale Mindestanteile vor.
Deren Höhe wiederum richtet sich nach dem vom jeweiligen Patienten zu erbringenden Vorsorgenachweis. Der Vorsorgenachweis wird mit Hilfe des sogenannten „Bonusheftes“ erbracht, welches die Regelmäßigkeit der vom Patienten wahrgenommenen Vorsorgeunter- suchungen bei seinem Zahnarzt dokumentiert.
Wenn Sie beispielsweise über zehn Jahre regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gegangen sind erhalten Sie einen Bonus gegenüber denjenigen, die nicht regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung erschienen sind.
Befreiung der Zuzahlung Zahnersatz
Die vollständige „Zuzahlungsbefreiung Zahnersatz“ für den Einzelnen durch seine Krankenkasse wird nach der Novellierung der Regelungen für den Zahnersatz aus dem Jahr 2005 nur noch in bestimmten Ausnahmefällen praktiziert und ist an feste Bedingungen geknüpft.
Generell darf die vom Patienten selbst zu tragende Zuzahlung für Zahnersatz nicht höher ausfallen als zwei Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen. Alle darüber hinaus gehenden Zuzahlungen bei Zahnersatz muss die jeweilige Krankenkasse tragen.
Einen Zuzahlung Zahnersatz Härtefall stellen beispielsweise Geringverdiener und Hartz IV-Empfänger dar. Liegt deren Einkommen unter 966 Euro so greift eine gesetzliche Regelung, welche diesen Personenkreis von jeder eigenen Zuzahlung zum Zahnersatz befreit.
Liegt das Einkommen über 966 Euro, so existiert noch die sogenannte „gleitende Härtefallregelung“, nach welcher der Betroffene gute Aussichten hat, von der Zuzahlung zum Zahnersatz befreit zu werden. Gute Möglichkeiten, die eigenen Zuzahlungen zum Zahnersatz wenigstens so gering wie möglich zu halten, liegen auch in einer Behandlung im Ausland: Hier sinken die Gesamtbehandlungskosten schnell auf einen Bruchteil dessen, was dieselbe Behandlung in Deutschland gekostet hätte.
Auch innerhalb Deutschlands kann sich die Fahrt zu einem etwas weiter entfernt praktizierenden Zahnarzt für den Patienten bereits erheblich auszahlen, hier gilt es, sich die Zeit zu nehmen und einen Preisvergleich durchzuführen. Bedenken Sie: Je niedriger die Gesamtbehandlungskosten, desto niedriger ist Ihre Zuzahlung für Zahnersatz.
|